EINLASSVORAUSSETZUNGEN (STAND 04. März 2022)
Ab Freitag, den 04. März tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Zum Besuch einer Kinovorstellung besteht ab diesem Tag folgende Einlassvoraussetzung:
- ab 18 Jahren nachweislich getestet, geimpft oder genesen (3G-Nachweis)*
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren werden Geimpften gleichstellt und benötigen keinen Nachweis (lediglich um das Alter nachweisen zu können)
* GEIMPFT (offizieller Nachweis über die vollständige Covid-19-Impfung: originaler Impfpass oder der digitale Impfnachweis mit der CovPass-App, LUCA-App bzw. Corona Warn-App - der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein)
* GENESEN (offizieller Nachweis über Covid-19-Genesung: positives PCR-Testergebnis - der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein)
* GETESTET (negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt))
Alle Nachweise gelten nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument.
Bei allen Maßnahmen richten wir uns nach den aktuellen Vorgaben von Land und Bund und deren Corona-Schutzverordnungen.
Da für uns Deine und unsere Sicherheit sehr wichtig ist, haben wir über die geltenden Verordnungen hinaus freiwillig noch zusätzliche Maßnahmen ergriffen:
- Wir haben einen Wohlfühlabstand eingerichtet - d.h. neben jeder Besuchergruppe/ jedem Ticketkauf wird automatisch ein Platz links & rechts freigelassen.
Maskenpflicht:
Im gesamten Gebäude herrscht Maskenpflicht. Die Maske darf an Deinem Sitzplatz zum Verzehr von bei uns erworbenen Speisen und Getränke kurzfristig abgenommen werden!